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Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) beantragen

Lesezeit 3 Min.

Ein Kurzzeitkennzeichen – oft „5-Tages-Kennzeichen“ oder Überführungskennzeichen genannt – brauchen Sie, um ein nicht zugelassenes Fahrzeug kurzzeitig zu fahren, etwa zur Überführung nach dem Kauf oder zur Hauptuntersuchung.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen von Ihrer Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Fahrzeugdaten (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II)
  • Unterschriebene Vollmacht

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Bei uns kostet das Kurzzeitkennzeichen 99,00 € inklusive Behördengebühren und Kennzeichenschildern. Die Versicherung (eVB) ist nicht enthalten und läuft über Ihren Versicherer.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens fünf Tage. Die genauen Voraussetzungen prüfen wir vor dem Antrag mit Ihnen.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Behördeninformationen und der geltenden Vorschriften (FZV, StVZO, GebOSt) wieder und ist keine Rechtsberatung. Anforderungen und Gebühren können sich je nach Einzelfall und Zulassungsbezirk unterscheiden.

Quellen und Stand: Merkblatt der Kfz-Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises (Stand 08.07.2026), KFZ-Online-Portal des Rheingau-Taunus-Kreises und die Informationsbroschüre des Bundesministeriums zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stand 08/2023). Abgerufen am 03.09.2026. Maßgeblich bleibt die Auskunft der zuständigen Behörde.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.

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