Welche Vollmacht benötige ich für die Zulassung?
Warum eine schriftliche Vollmacht die Grundlage für die Beauftragung eines Zulassungsdienstes ist.
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Ein Kurzzeitkennzeichen – oft „5-Tages-Kennzeichen“ oder Überführungskennzeichen genannt – brauchen Sie, um ein nicht zugelassenes Fahrzeug kurzzeitig zu fahren, etwa zur Überführung nach dem Kauf oder zur Hauptuntersuchung.
Bei uns kostet das Kurzzeitkennzeichen 99,00 € inklusive Behördengebühren und Kennzeichenschildern. Die Versicherung (eVB) ist nicht enthalten und läuft über Ihren Versicherer.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens fünf Tage. Die genauen Voraussetzungen prüfen wir vor dem Antrag mit Ihnen.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Behördeninformationen und der geltenden Vorschriften (FZV, StVZO, GebOSt) wieder und ist keine Rechtsberatung. Anforderungen und Gebühren können sich je nach Einzelfall und Zulassungsbezirk unterscheiden.
Quellen und Stand: Merkblatt der Kfz-Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises (Stand 08.07.2026), KFZ-Online-Portal des Rheingau-Taunus-Kreises und die Informationsbroschüre des Bundesministeriums zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stand 08/2023). Abgerufen am 03.09.2026. Maßgeblich bleibt die Auskunft der zuständigen Behörde.
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